Aufnahme
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren bei denen eine Lernbehinderung vorliegt oder die sich an der Grenze zur geistigen Behinderung befinden.
Über eine Aufnahme wird zugunsten der aktuellen Gruppenzusammensetzung entschieden, so dass ein mindestens siebentägiges Probewohnen vorausgehen muss.
Weitere Kriterien sind außerdem die Freiwilligkeit des/der Jugendlichen die Hilfeplanung und Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes sowie die Vorlage von Berichten aus eventuell vorherigen Maßnahmen, der Schule und/oder weiteren Betreuern.
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